NÖ Gemeinde- und Baurecht
Die fehlende Fertigstellungsmeldung nach der NÖ-BO
Sowohl von Bauwerbern als auch von Gemeinden wird gerne übersehen, welche Rechtsfolgen die Nichtvorlage der im Gesetz vorgesehenen Fertigstellungsmeldung bewirkt. Nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung hat der Bauherr die Fertigstellung des bewilligten Vorhabens anzuzeigen, der Anzeige sind entsprechende Urkunden anzuschließen. Die nicht vollständige Fertigstellungsanzeige gilt als nicht erstattet. Für den Hauseigentümer kann die Nichtvorlage…
WeiterlesenAmnestiebestimmung in der NÖ-BauO 2014
Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt wurde in der neuen NÖ-BauO 2014 eine – auf 10 Jahre zeitlich befristete – Amnestiebestimmung eingeführt, mit der unter gewissen Voraussetzungen ehemals bewilligte Gebäude im Bauland, die nachträglich nicht bewilligungsfähig abgeändert wurden, legalisiert werden können. Die entsprechenden Voraussetzungen lauten: Errichtung des Gebäudes im Rahmen einer Baubewilligung Abweichung davon vor…
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