Die Lebensversicherung im Nachlassverfahren

Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und Nachlassverfahren zu ungewünschten Ergebnissen, wenn der Erblasser gewisse rechtliche Rahmenbedingungen nicht beachtet hat. Unstrittig ist, dass die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung dann in den Nachlass einzubeziehen ist, wenn Begünstigter der Polizze der Inhaber oder Überbringer ist und der Versicherungsnehmer es unterlassen hat, über diesen Anspruch aus…

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