DIE ANRECHNUNG DER FAMILIENBEIHILFE AUF DEN KINDESUNTERHALT AB 2019

Der ab 1.01.2019 geltende neue Absetzbetrag „Familienbonus Plus“ kann sowohl vom betreuenden, als auch vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil geltend gemacht werden. Der Familienbonus wird als Absetzbetrag von der errechneten Steuer abgezogen, er wirkt sich in der vollen geltend gemachten Höhe steuermindernd aus. Der Familienbonus beträgt für jedes minderjährige Kind EUR 1.500,– pro Kalenderjahr, ab der Volljährigkeit…

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