Vorsicht bei Wohnungsvermietung über AIRBNB

Der OGH in Österreich hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die kurzfristige Vermietung von Eigentumswohnungen zu touristischen Zwecken (also jeweils auf kurze Dauer) eine Nutzungsänderung im Sinne der Bestimmungen des Wohnunseigentumsgesetzes (WEG) ist, die der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf. Im WEG ist festgehalten, dass jede Änderung, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich…

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