Archiv für Februar 2015
EU-Erbrechtsverordnung: Handlungsbedarf bei bestehenden Testamenten
Ab August 2015 tritt die EU – Erbrechtsverordnung in Kraft. Diese besagt, dass es für die Anwendung, nach welchem Recht die Verlassenschaft abgewickelt wird, grundsätzlich darauf ankommt, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, er hat in seiner letztwilligen Verfügung selbst eine Rechtswahl getroffen und dort ausdrücklich verfügt, dass für das…
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