Strafrecht

Dr. Ernst Brunner
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr Brunner 1040 Wien strafrecht

Man muss kein Verbrecher sein, um mit dem Strafrecht in Konflikt zu geraten. Oft sind die Arme des Gesetzes biegsamer als man vermuten mag. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch die Organe von Klein- und Mittelbetrieben sind aufgrund einer Vielzahl von Vorschriften gefährdet, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu werden.

In solchen Fällen ist vor allem die Qualität der anwaltlichen Vertretung entscheidend, die über Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Verurteilung entscheidet. Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit davon abgegangen ist, Verursacher von Bagatelldelikten zu kriminalisieren. Vor allem durch das Institut der Diversion ist es oft möglich, bei kleineren Vergehen eine Einstellung des Verfahens zu erwirken.

Überall wo es einen Täter gibt, gibt es auf der anderen Seite auch ein Opfer. Meine Vertretung umfasst auch hier beide Seiten, insbesondere

  • Verteidigung in einem gerichtlichen Strafverfahren
  • Durchsetzung von Opferansprüchen als Privatbeteiligtenvertreter in einem Strafverfahren

Oft kommt es vor, dass Betroffene in einem Strafverfahren einer ersten Ladung zu einer Polizei unvorbereitet Folge leisten und dann – zumal sie den Akteninhalt bzw. die Vorwürfe nicht genau kennen – unbedachte Angaben machen. Im Strafverfahren gilt: Die erste Aussage ist entscheidend. Eine Aussage, die nachteilig ist und sich im Akt befindet, kann schwerwiegende nachteilige Folgen haben. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt vor der ersten Aussage, die Sie im Zusammenhang mit einem Strafverfahren machen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konsultieren.

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