Die fehlende Fertigstellungsmeldung nach der NÖ-BO

Sowohl von Bauwerbern als auch von Gemeinden wird gerne übersehen, welche Rechtsfolgen die Nichtvorlage der im Gesetz vorgesehenen Fertigstellungsmeldung bewirkt. Nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung hat der Bauherr die Fertigstellung des bewilligten Vorhabens anzuzeigen, der Anzeige sind entsprechende Urkunden anzuschließen. Die nicht vollständige Fertigstellungsanzeige gilt als nicht erstattet. Für den Hauseigentümer kann die Nichtvorlage…

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