Neuerungen im Strafprozessrecht

Am 01.01.2015 traten folgende Änderungen des Strafprozessrechts in Kraft. Zweiter Berufsrichter in gewissen Schöffenverfahren: Das Schöffengericht besteht grundsätzlich aus zwei Schöffen und einem Richter. Ab 01.01.2015 wird in bestimmten Fällen (Totschlag, Brandstiftung, schwerer Raub, Vergewaltigung) das Schöffengericht aus zwei Richtern und zwei Schöffen bestehen. Änderung beim Sachverständigenbeweis: Der Beschuldigte kann im Ermittlungsverfahren den Sachverständigen wegen…

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