Unterhaltserhöhung bei Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag

Eine unlängst ergangene Entscheidung des OGH (6 Ob 240/17p) hat für Unterhaltspflichtige einen Nachteil gebracht. Bislang konnte der Unterhaltspflichtige durch Anrechnung der Transferleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) davon ausgehen, dass der tatsächliche Unterhaltsbetrag aufgrund einer vom OGH angewendeten Formel geringer ist als der rechnerische Prozentbetrag. Mit der nunmehrigen Entscheidung wurde klargestellt, dass der mit der Steuerreform…

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