Kostenersatz für Polizeieinsatz

Das Sicherheitspolizeigesetz bzw. die Sicherheitsgebührenverordnung sehen vor, dass derjenige Aufwendungen des Bundes in Form eines Pauschalbetrages zu ersetzen hat, wer das Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht hat, weil er sich zumindest grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat.

 

Im Anlassfall haben drei Personen rechtswidrigerweise einen Flakturm bestiegen was zur Folge hatte, dass die Polizei mit mehreren Autos und einem Hubschrauber ausgerückt ist. Für den Einsatz von mehreren Beamten sowie des Hubschraubers sind Gebühren in Höhe von EUR 2.437,00 aufgelaufen, die allen drei Beteiligten zur Bezahlung vorgeschrieben wurden. Die zuständige Polizeibehörde hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass jeder der Verursacher den gesamten Kostenbeitrag, insgesamt sohin das 3-fache der tatsächlich aufgelaufenen Gebühren zu bezahlen hat. Das Verwaltungsgericht Wien hat nunmehr in einer richtungsweisenden Entscheidung klargestellt, dass die Vorschreibung an mehrere Personen zwar zulässig ist, wenn jedoch durch eine der mitbeteiligten Personen der gesamte Betrag bezahlt wurde, ist die Behörde nicht berechtigt, diesen ein zweites oder ein drittes Mal von den übrigen Verursachern zu fordern.