Rechnungslegungsanspruch des Mieters über die Kautionsveranlagung

In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass ein Mieter, der bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution übergeben hat,nicht nur nach Beendigung des Mietverhältnisses sondern auch schon während des aufrechten Mietverhältnisses einen Rechnungslegungsanspruch über die Art der Veranlagung der Kaution hat. Die vom Vermieter auf Verlangen zu erteilende Auskunft muss präzise und konkretisiert sein…

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