Neue Altersgruppen für Unterhaltsbemessung Kinder

Die Durchschnittsbedarfsätze für Kinder werden seit langem vom LG für ZRS Wien veröffentlicht. Aufgrund einer Ende 2021 veröffentlichen Studie des Sozialministeriums (Kinderkostenanalyse) nahm der Fachsenat dies zum Anlass, ab 1. Jänner neue Regel- bzw. Durchschnittsbedarfsätze zu veröffentlichen wobei sich auch die Altersgruppen geändert haben.

 

Die neuen Durchschnittsbedarfsätze sind

 

9 bis 5 Jahre                                                    EUR 290,00

6 bis 9 Jahre                                                    EUR 370,00

10 bis 14 Jahre                                                EUR 450,00

15 bis 19 Jahre                                                EUR 570,00

über 19 Jahre                                                   EUR 650,00

 

Abgesehen von den Beträgen sind sohin speziell die kleinste Gruppe der 0  bis 3-Jährigen insoferne betroffen, als für diese nunmehr ein erheblich höherer Betrag geltend gemacht werden kann als bisher.

 

Sollte ihr Kind von dieser neuen Regelung betroffen sein so empfiehlt es sich, unverzüglich einen diesen Grundätzen entsprechenden Betrag entweder mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu vereinbaren oder rechtzeitig einen Antrag auf Unterhaltserhöhung zu stellen.