Neue Altersgruppen für Unterhaltsbemessung Kinder
Die Durchschnittsbedarfsätze für Kinder werden seit langem vom LG für ZRS Wien veröffentlicht. Aufgrund einer Ende 2021 veröffentlichen Studie des Sozialministeriums (Kinderkostenanalyse) nahm der Fachsenat dies zum Anlass, ab 1. Jänner neue Regel- bzw. Durchschnittsbedarfsätze zu veröffentlichen wobei sich auch die Altersgruppen geändert haben.
Die neuen Durchschnittsbedarfsätze sind
9 bis 5 Jahre EUR 290,00
6 bis 9 Jahre EUR 370,00
10 bis 14 Jahre EUR 450,00
15 bis 19 Jahre EUR 570,00
über 19 Jahre EUR 650,00
Abgesehen von den Beträgen sind sohin speziell die kleinste Gruppe der 0 bis 3-Jährigen insoferne betroffen, als für diese nunmehr ein erheblich höherer Betrag geltend gemacht werden kann als bisher.
Sollte ihr Kind von dieser neuen Regelung betroffen sein so empfiehlt es sich, unverzüglich einen diesen Grundätzen entsprechenden Betrag entweder mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu vereinbaren oder rechtzeitig einen Antrag auf Unterhaltserhöhung zu stellen.