Keine Anrechnung der Familienbeihilfe beim Unterhalt für minderjährige Kinder

Rechtsanwalt Wien, Dr. Ernst Brunner, Blogbeitrag zum Thema Unterhalt (Familienrecht)

Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des OGH vom Dezember 2019 ist klargestellt, dass eine Steuerentlastung durch Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhalt von minderjährigen Kindern nicht mehr gerechtfertigt ist. Der OGH hat darauf hingewiesen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers nur der Familienbonus-Plus die Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit von Eltern berücksichtigen soll. Weiters ist klargestellt, dass der Familienbonus Plus sowie der Unterhaltsabsetzbetrag NICHT in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist.

Diese Entscheidung hat für all jene Unterhaltsfestsetzungen für minderjährige Kinder, bei denen es bisher zu einer Kürzung aufgrund der Anrechnung der Familienbeihilfe gekommen ist insofern Auswirkungen, als nunmehr in derartigen Fällen eine Berechtigung besteht, den Unterhalt auf den vollen gesetzmäßigen Betrag anzuheben.

Sollten Sie davon betroffen sein, empfiehlt es sich, unverzüglich mit dem Rechtsanwalt ihres Vertrauens und Spezialisten im Familienrecht Kontakt aufzunehmen.