Gesetzliche Klarstellung betreffend die Thermenreparatur in der Mietwohnung

Die unerfreuliche Situation für Mieter in einer dem Mietrecht unterliegenden Mietwohnung, wer für die Reparaturkosten aufzukommen hat wenn die Therme kaputt wird – siehe meinen Blogbeitrag vom 19.Februar 2014  – ist Vergangenheit. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit erkannt, die Frage, wer für die Reparatur der Therme verantwortlich ist, nicht länger den Gerichten zur Klärung zu übertragen, zumal auch von dort keine befriedigenden Antworten geliefert wurden.

Die Bundesregierung hat sich vor kurzem im Ministerrat darauf geeinigt, dass es in Zukunft eine klare gesetzliche Regelung geben wird, die unerfreulichen Zustände der Vergangenheit sind damit ein für alle Mal ausgeräumt.

In Zukunft wird der Vermieter für die Erhaltung und den Austausch der Therme aufkommen müssen, lediglich die Kosten der regelmäßigen Wartung können auf den Mieter überwälzt werden.

Durch diesen längst fälligen Schritt ist für beide Seiten Klarheit gegeben, die Diskussionen sollten hiermit beendet sein