GEMEINSAME OBSORGE NACH SCHEIDUNG WIRD ZUM REGELFALL

In der Entscheidung des OGH vom 26.01.2018, 8 Ob 152/17 m, hat der OGH seine Rechtsprechung zur gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung weiter entwickelt. Während früher noch argumentiert wurde, dass die gemeinsame Obsorge die Regel sein soll, wurde nunmehr ausgeführt, dass die gemeinsame Obsorge der Regelfall zu sein hat.

Die gemeinsame Obsorge kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, Voraussetzung ist dass beide Eltern an der Betreuung der Kinder beteiligt sind, ein gewisser Mindestkontakt vorliegt und andererseits ein Mindestmaß an Kommunikationsfähigkeit der Eltern vorliegt. Falls eine Kommunikationsfähigkeit nicht vorliegt, kann das Gericht Maßnahmen anordnen, wie insbesondere den verpflichtenden Besuch einer Familienberatung, die Teilnahme an einer Mediation oder ähnlichem. Zusammenfassend hat der OGH in dieser Entscheidung dem Pflegschaftsgericht einen klaren Auftrag erteilt, alles zu prüfen, um die gemeinsame Obsorge als Regelfall zu bestimmen.