Amnestiebestimmung in der NÖ-BauO 2014

Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt wurde in der neuen NÖ-BauO 2014 eine – auf 10 Jahre zeitlich befristete – Amnestiebestimmung eingeführt, mit der unter gewissen Voraussetzungen ehemals bewilligte Gebäude im Bauland, die nachträglich nicht bewilligungsfähig abgeändert wurden, legalisiert werden können. Die entsprechenden Voraussetzungen lauten:

 

  • Errichtung des Gebäudes im Rahmen einer Baubewilligung
  • Abweichung davon vor mehr als 30 Jahren ohne baubehördliche Beanstandung
  • die Abweichung kann nicht nach § 14 BauO neuerlich bewilligt werden

 

Wenn diese Voraussetzungen kumulativ vorliegen, kann dieses Gebäude dann nachträglich bewilligt werden, wenn dies unter ausdrückliche Bezugnahme auf die entsprechende Gesetzesstelle vom Grundeigentümer bzw. der Mehrheit der Eigentümer beantragt wird und vollständige Bestandspläne vorgelegt werden. In diesem Fall hat in weiterer Folge die Baubehörde darüber einen Feststellungsbescheid zu erlassen.

 

Die Geltung dieser Amnestieregelung ist auf 10 Jahre befristet um zu verhindern, dass auch jüngere Objekte von dieser Regelung betroffen werden können.

 

Falls Sie über ein Gebäude verfügen, das in diese Amnestieregelung fällt, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen entsprechenden Antrag zur Erwirkung des Feststellungsbescheides bei der Baubehörde einzubringen.