Anspruch auf Geldunterhalt bei aufrechter Ehe und Haushaltsgemeinschaft

rechtsanwalt Wien dr brunner ehe

Die im AGBG enthaltene Bestimmung, wonach Ehegatten nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen haben, ist wohl jedermann bekannt. Ebenso bekannt sein dürfte die Verpflichtung, dass der Unterhalt grundsätzlich in Natura zu erbringen ist, sofern und solange die Ehegatten im gemeinsamen Haushalt leben.…

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