Archiv für Mai 2018
ENTERBUNG BEI VERNACHLÄSSIGUNG FAMILIENRECHTLICHER PFLICHTEN
Durch das Erbrechtsänderungsgesetz im Jahr 2015 wurden neue Enterbungs- bzw. Erbunwürdigkeitsgründe zum Teil eingeführt, die an dieser Stelle kurz vorgestellt werden: Zufügung schweren seelischen Leids: Nach dem Gesetzestext ist Derjenige erbunwürdig, der dem Verstorbenen in verwerflicher Weise schweres seelisches Leid zugefügt hat. Dies können psychische Beeinträchtigungen und Psychoterror genauso sein, wie Verletzungen der persönlichen…
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