Blogbeiträge von Dr. Brunner

Dr. Ernst Brunner
Rechtsanwalt

EU-Erbrechtsverordnung: Handlungsbedarf bei bestehenden Testamenten

Ab August 2015 tritt die EU – Erbrechtsverordnung in Kraft. Diese besagt, dass es für die Anwendung, nach welchem Recht die Verlassenschaft abgewickelt wird, grundsätzlich darauf ankommt, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, er hat...
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Neuerungen im Strafprozessrecht

Am 01.01.2015 traten folgende Änderungen des Strafprozessrechts in Kraft. Zweiter Berufsrichter in gewissen Schöffenverfahren: Das Schöffengericht besteht grundsätzlich aus zwei Schöffen und einem Richter. Ab 01.01.2015 wird in bestimmten Fällen (Totschlag, Brandstiftung, schwerer Raub, Vergewaltigung) das Schöffengericht aus zwei Richtern...
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Ausreiseverbot für Kinder trotz alleiniger Obsorge

Die alleinige Obsorge bedeutet das Recht, das minderjährige Kind zu pflegen, zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es zu vertreten. Hinsichtlich Wahl des Aufenthaltsortes ist der alleine Obsorge berechtigte jedoch nicht gänzlich frei, zumal immer das Kindeswohl im Vordergrund...
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Gesetzliche Klarstellung betreffend die Thermenreparatur in der Mietwohnung

Die unerfreuliche Situation für Mieter in einer dem Mietrecht unterliegenden Mietwohnung, wer für die Reparaturkosten aufzukommen hat wenn die Therme kaputt wird - siehe meinen Blogbeitrag vom 19.Februar 2014  - ist Vergangenheit. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit erkannt, die Frage,...
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Steuerliche Bemessungsgrundlagen bei Liegenschaftsübertragungen

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2014 wurden Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes erneuert, deren wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst werden. Nach wie vor gilt, dass grundsätzlich die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen ist. Innerhalb des begünstigten Personenkreises des Familienverbandes (Ehegatte, eingetragener Partner,...
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Befreiung von der IMMO-ESt (Immobilienertragsteuer)

Seit dem 01.04.2012 sind private Grundstücksveräußerungen einkommensteuerpflichtig. Die konkrete Berechnung des Veräußerungsgewinns gestaltet sich oft sehr schwierig und ist in vielen Fällen nur durch gemeinsame Erarbeitung des Sachverhaltes mit einem Steuerberater erforderlich. Relativ unproblematisch sind die Befreiungstatbestände, die wie folgt...
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