DIE ANRECHNUNG DER FAMILIENBEIHILFE AUF DEN KINDESUNTERHALT AB 2019

Der ab 1.01.2019 geltende neue Absetzbetrag „Familienbonus Plus“ kann sowohl vom betreuenden, als auch vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil geltend gemacht werden. Der Familienbonus wird als Absetzbetrag von der errechneten Steuer abgezogen, er wirkt sich in der vollen geltend gemachten Höhe steuermindernd aus. Der Familienbonus beträgt für jedes minderjährige Kind EUR 1.500,– pro Kalenderjahr, ab der Volljährigkeit nur EUR 500,– pro Jahr. In der bisherigen Rechtsprechung werden die Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, die dem betreuenden Elternteil ausgezahlt werden, nach bestimmten Berechnungsformeln auf den Kindesunterhalt angerechnet, um auch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil zu entlasten. Da ab 1.01.2019 auch der geldunterhaltspflichtige Elternteil den Familienbonus Plus geltend machen kann, ergibt sich in manchen Fällen keine Notwendigkeit mehr, beim geldunterhaltspflichtigen Elternteil Vorteile anrechnen zu lassen. Bei minderjährigen Kindern wirkt sich bis zu einer Unterhaltshöhe von EUR 500,– pro Monat eine Anrechnung überhaupt nicht mehr aus, bei volljährigen Kindern ist dies schon bei EUR 300,– der Fall.

 

Speziell dann, wenn der betreuende Elternteil ein derart geringes Einkommen erzielt, wonach er den ihm zustehenden halben Familienbonus nicht vollständig ausnutzen kann, besteht die Möglichkeit, dem geldunterhaltspflichtigen Elternteil mitzuteilen, dass dieser den vollen Absetzbetrag Familienbonus Plus geltend machen soll, da sich in diesem Fall das Ausmaß der Unterhaltsminderung deutlich verringert.

 

Da die Berechnung, ab welchem Einkommen (sowohl auf Seiten des betreuenden Elternteils als auch Seiten des geldunterhaltspflichtigen Elternteils) es zu einem höheren Unterhaltsbetrag führt als bisher, empfiehlt es sich, einen Spezialisten aus dem Fachgebiet Familienrecht zu konsultieren, der in der Lage ist, anhand der konkreten Einkommensunterlagen die für das unterhaltsberechtigte Kind bestmögliche Variante auszurechnen.