Schadenersatzrecht, Verkehrsrecht, Gewährleistungsrecht

Dr. Ernst Brunner
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr Brunner 1040 Wien verkehrsrecht

Statistisch gesehen wird jeder Autofahrer irgendwann einmal in einen Unfall verwickelt bzw. begeht eine Verwaltungsübertretung von weitreichender Bedeutung. Das ist schon unerfreulich genug. Deshalb sollten Sie sich in einem Streitfall nicht mit Behörden und Versicherungen herumschlagen, sondern die bestmögliche Wahrung Ihrer Rechte einem Profi überlassen. Im Rahmen der Beratung und rechtlichen Vertretung auf dem Gebiet des Schadenersatz- und Verkehrsrechtes biete ich meinen Mandanten unter anderem

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Sach- und Personenschäden
  • Vertretung in gerichtlichen Strafverfahren
  • Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
  • Vertretung in Führerscheinangelegenheiten

Schadenersatzansprüche können nicht nur aus einem Verkehrsunfall resultieren, sondern auch aus anderen Handlungen, nämlich sowohl aus einer Vertragsverletzung als auch aus einer deliktischen Vorgehensweise. Soweit es sich um Belange des täglichen Lebens eines durchschnittlichen Bürgers handelt, erfolgt die Vertretung bei Geltendmachung von derartigen Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen. In diesem Bereich empfiehlt es sich zur Abdeckung des Prozessrisikos über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen, die im Falle eines Prozessverlustes die Kosten übernimmt, zumal sehr oft auch hohe Sachverständigen-Gebühren anfallen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, erfolgt eine Vertretung im Rahmen dieser Versicherung, sodass – sollten nicht darüber hinausgehende, mit dem Verfahren nicht im Zusammenhang stehende außergerichtliche Vertretungsleistungen erforderlich sein – keine Kosten für Sie anfallen.

Kontakt

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